Handlungsbedarf für viele Energieversorger im Jahr 2024
Das Gesetz gilt zunächst für große Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt diese Grenze auf 1.000 Beschäftigte. Damit werden insbesondere in der Energiewirtschaft neben den großen Energieversorgern auch kleinere Versorger, wie Stadtwerke oder Netzbetreiber verpflichtet, die Anforderungen umzusetzen.
Besonderheiten in der Energiewirtschaft
Die deutsche Energiewirtschaft setzt sich aus Unternehmen unterschiedlichster Geschäftsfelder zusammen. So vielfältig wie die Ausrichtung der Unternehmen sind auch die potenziellen menschenrechtlichen Risiken entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten.
Eine erste Orientierung über potenzielle Risiken in der Energiewirtschaft bietet die Publikation des Branchendialogs Energiewirtschaft.
Neben den Risiken bei der Förderung fossiler Energieträger wie Kohle und Erdöl sind vor allem Schlüsselkomponenten wie PV-Module und Batterien für die deutsche Energiewende einem erhöhten Risiko zuzuordnen. Viele Anbieter von Energiedienstleitungsprodukten müssen hier besonders aufmerksam sein. Abhängigkeiten von einzelnen Lieferländern, die Verwendung seltener Erden und kritischer Rohstoffe sowie komplexe Lieferketten erhöhen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen im Energiesektor. Für deutsche Unternehmen ist es daher entscheidend, ihre Lieferketten zu überwachen, um ethische Standards einzuhalten und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden.
Unsere Erfahrung und Unterstützung
Kontaktiert Laura Kutschmann gerne, um mehr darüber zu erfahren, wie PSvdL Consulting euch auf dem Weg zu einer ethisch verantwortlichen Lieferkette unterstützen kann.