Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz 2024: Neue gesetzliche Verpflichtungen für die Energiewirtschaft

Am 1. Januar 2023 ist Lieferkettensorgfaltspflichten­gesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen zu verpflichten, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen entlang ihrer Lieferketten zu verhindern. Insbesondere soll das Gesetz sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur ihre eigenen Aktivitäten im Blick haben, sondern auch in ihren globalen Lieferketten soziale und ökologische Standards einhalten. Die Unternehmen müssen Risiken in ihren Lieferketten analysieren, präventive Maßnahmen ergreifen und Berichte über ihre Sorgfaltspflichten veröffentlichen.

Handlungsbedarf für viele Energieversorger im Jahr 2024 

Das Gesetz gilt zunächst für große Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt diese Grenze auf 1.000 Beschäftigte. Damit werden insbesondere in der Energiewirtschaft neben den großen Energieversorgern auch kleinere Versorger, wie Stadtwerke oder Netzbetreiber verpflichtet, die requirements umzusetzen.

Besonderheiten in der Energiewirtschaft

Die deutsche Energiewirtschaft setzt sich aus Unternehmen unterschiedlichster Geschäftsfelder zusammen. So vielfältig wie die Ausrichtung der Unternehmen sind auch die potenziellen menschenrechtlichen Risiken entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten. 

Eine erste Orientierung über potenzielle Risiken in der Energiewirtschaft bietet die Publikation des Branchendialogs Energiewirtschaft. 

Neben den Risiken bei der Förderung fossiler Energieträger wie Kohle und Erdöl sind vor allem Schlüsselkomponenten wie PV-Module und Batterien für die deutsche Energiewende einem erhöhten Risiko zuzuordnen. Viele Anbieter von Energiedienstleitungsprodukten müssen hier besonders aufmerksam sein. Abhängigkeiten von einzelnen Lieferländern, die Verwendung seltener Erden und kritischer Rohstoffe sowie komplexe Lieferketten erhöhen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen im Energiesektor. Für deutsche Unternehmen ist es daher entscheidend, ihre Lieferketten zu überwachen, um ethische Standards einzuhalten und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. 

Unsere Erfahrung und Unterstützung 

Das Lieferkettensorgfaltspflichten­gesetz wird die Energiewirtschaft vor neue Herausforderungen stellen. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können Unternehmen jedoch sicherstellen, dass sie weiterhin nachhaltig und verantwortungsbewusst handeln und die Anforderungen effizient erfüllen.   In enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden haben wir bereits im Jahr 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfolgreich umgesetzt. Gemeinsam haben wir die Herausforderungen bewältigt, indem wir nicht nur die Lieferkette, sondern auch die eigenen Geschäftsbereiche genau analysiert haben. Dabei haben wir relevante Tochtergesellschaften und Beteiligungen identifiziert und umfassende Transparenz geschaffen. Unsere unternehmensweite Analyse ermöglichte es, Risiken präzise zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. 

Kontaktiert Laura Kutschmann gerne, um mehr darüber zu erfahren, wie PSvdL Consulting euch auf dem Weg zu einer ethisch verantwortlichen Lieferkette unterstützen kann.