Baustein für die Energiewende — Direktvermarktung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen

Die Direktvermarktung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Deutschland. Sie ermöglicht es den Betreibern von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, ihren Strom durch Direktvermarkter als Dienstleister an der Börse oder an Endkunden zu verkaufen und so attraktive Erlöse zu erzielen. Turbulenzen auf dem Energiemarkt, die in den letzten Jahren verstärkt aufgetreten sind, stellen sowohl die Anlagenbetreiber als auch die Direktvermarkter vor neue Herausforderungen.

Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Fokus

Die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen stellen durch die Wahl der Vermarktungsform den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen sicher. Für Anlagen über 100 kW ist die Direktvermarktung nach EEG verpflichtend. Wie diese Direktvermarktung gestaltet wird, ist den Anlagenbetreibern und Direktvermarktern im Austausch frei überlassen. Preisregelungen bieten viele Varianten, die zwischen fixierten Festpreisen und stundenscharfen Spotmarktpreisen variieren können. Die Vertragslaufzeit ist eine weitere relevante Stellschraube und kann von 1-2 Jahren für Bestandsanlagen oder aus der EEG-Vergütung gefallene Anlagen bis zu 10-15 Jahren für Neuanlagen reichen, je nach Vereinbarung zwischen dem Direktvermarkter und dem Anlagenbetreiber. Außerdem sorgen politische Diskussionen über die Einführung von 'Contracts for Difference' für Unsicherheit, da diese das aktuelle Förderregime im EEG grundlegend ändern könnten. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass ein Industriestrompreis die Nachfrage nach Power Purchase Agreements (PPAs) als Option mit langfristiger Festpreisfixierung massiv beeinträchtigen könnte, was bei den Anlagenbetreibern weitere Unsicherheit über die Wahl der optimalen Form der Direktvermarktung verursacht. 

Direktvermarkter erleben steigenden Kostendruck

Die unzähligen Optionen zur Ausgestaltung der Direktvermarktung stellen die Direktvermarkter in der Umsetzung vor große Aufgaben. Die Bestimmung eines fixierten Festpreises für die Vermarktung der erzeugten Energie wird durch hoch volatile Strommarktpreise ebenso erschwert wie die Risikodarstellung von Direktvermarktungsverträgen mit langen Laufzeiten. Zum Höhepunkt der Energiepreiskrise war daher bei vielen Direktvermarktern ein Stopp des Angebots von Verträgen mit fixierten Festpreisen und längeren Laufzeiten beobachtbar. Zusätzlich steigen seit einigen Jahren die Kosten für die Durchführung der Direktvermarktung enorm an. Zunächst führten steigende regulatorische Anforderungen wie das Redispatch 2.0 zu einem höheren Arbeitsaufwand. Seit der Energiepreiskrise sind es vor allem die steigenden Kosten für Ausgleichsenergie, die in der Direktvermarktung von Anlagen für erneuerbare Energien zwangsläufig zu höheren Bewirtschaftungskosten und schrumpfenden Margen führen.

Die Direktvermarktung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Energiewende, birgt jedoch neue Herausforderungen aufgrund von Energiemarktturbulenzen. Anlagenbetreiber müssen die optimale Vermarktungsform wählen, während politische Diskussionen und der steigende Kostendruck für Unsicherheiten sorgen. Empfehlungen umfassen verstärkte Kooperationen zwischen Anlagenbetreibern und Direktvermarktern, wobei das Ziel einer voranschreitenden Standardisierung von Geschäftsmodellen in der Direktvermarktung im Fokus steht. Dies soll dazu beitragen, Effizienzsteigerungen zu realisieren und die Branche auf zukünftige Marktanforderungen besser vorzubereiten